Wagner in Israel

In Israel besteht seit der Staatsgründung ein inoffizieller Wagner-Boykott. Seine Vorgeschichte geht auf das Jahr 1938 zurück. Das damals noch Palestine Symphony Orchestra genannte Orchester, das ein Jahrzehnt später zum Israeli Philharmonic Orchestra avancieren sollte, setzte vermittels des erklärten Verzichts auf die geplante Aufführung zweier orchestraler Wagner-Werke im Rahmen einer bevorstehenden Konzertreise ein Zeichen des Entsetzens über die Pogromereignisse von November 1938 in Deutschland. Inoffiziell blieb der Boykott, weil er auch nach der Gründung des Staates nicht förmlich verhängt, aber von den öffentlichen Institutionen dennoch selbstauferlegt eingehalten wurde. Das hatte Folgen: Jedes Mal, wenn der Versuch unternommen wurde, ein Wagner-Werk in Israel aufzuführen, kam es zum Eklat.

Im Jahr 2001 wurde Daniel Barenboim vom alljährlich zelebrierten Israel-Festival eingeladen, einen Akt aus Wagners „Walküre“ aufzuführen. Die Festivalleitung wollte den Bann brechen. Daraufhin ging ein Aufschrei durch die Medien, und die Festivalleitung annullierte die Aufführung des Wagner-Werks; stattdessen wurde ausgemacht, daß Barenboim zwei Beethoven-Symphonien dirigieren werde. So geschah es auch. Aber nach der Aufführung der Werke wandte sich Barenboim ans Publikum, erklärte das offizielle Konzert für beendet und bot nun an, für jene, die es wollten, noch ein orchestrales Wagner-Stück aufzuführen, gleichsam als Zugabe. Das Gros des Publikums blieb, aber der Skandal war nun perfekt. So verärgert war man über den Vorfall, daß sich die Politik zum ersten Mal offiziell einmischte, der Kulturausschuss der Knesset zusammentrat und beschloss, Daniel Barenboim zur „kulturellen Persona non grata“ zu erklären.

Man entschloss sich allen Ernstes, über den weltbekannten jüdischen Dirigenten einen Bann zu verhängen. Die Kohärenz ihrer Ideologie wollten die Staatsoffiziellen wahren. Verletzt-beleidigt waren sie: Der Musiker hatte eine Abmachung mit der Obrigkeit nicht eingehalten, und Abkommen muss man bekanntlich respektieren. Hatte man nicht bei Wagner selbst bereits gelernt, was jedem, der sie nicht einhält, widerfährt? Wotan und der Dirigent – von nun an saßen sie in einem Boot. Obwohl doch schon ein Unterschied bestand: Im ersten Fall endet die Geschichte mit dem Untergang des Götterreichs; im zweiten – Zufall? – fast mit der Grundsteinlegung für die Errichtung des dritten Tempels. Eine Gruppe nationalreligiöser Siedler versuchte es damals, wurde aber von der Staatsmacht davon abgehalten – handelt es sich doch im internationalen Kontext um ein höchst prekäres Unterfangen mit großem Potential zur Gewalteskalation. So ist es, wenn man ein neues (wie immer altes und marodes) Haus errichtet, es bedarf des angemessenen Über-Baus. In diesem Sinne war das Boykottkomitee der Causa Barenboim, in seiner spezifischen Zusammensetzung, durchaus konsequent: Hätte es sich derartiges erlauben dürfen, wäre nicht nur über den deutschen Tonsetzer und den israelischen Dirigenten der Bann verhängt worden, sondern gleich über die gesamte westliche Kultur. Hatte nicht bereits der damalige Staatspräsident Moshe Katzav, als er hörte Gustav Mahler sei von Wagner beeinflusst worden, postuliert, nicht nur Wagner, auch Mahler müsse boykottiert werden?

Solches darf man freilich nicht ohne weiteres aussprechen. Es bedurfte daher einer konsensfähigen Rationalisierung – und was könnte sich dafür besser eignen als Vertragsbruch? Spricht doch diese Lösung „allen“ aus der Seele: Der juristische Formalismus ist den gebildet-verbildeten Moralisten angemessen, und das Sich-nicht-übers-Ohr-hauen-Lassen entspricht bestens den gesunden Souveränitätsimpulsen des „Volkes“. So wurden alle durch das Bann-Vorhaben adäquat bedient: das ethno-religiöse Komitee mit seinen reaktionären Regungen, die Wahrer von Recht und Ordnung mit ihrer verlogenen Abkommensideologie, und auch „das Volk“, das bereit ist, alle übers Ohr zu hauen, auf dass es selbst nicht übers Ohr gehauen werde (andernfalls wird es sehr ärgerlich und schreibt unzählige, bös-beleidigte Leserbriefe an die Zeitungsredaktionen; tobende soziale Medien steckten damals noch in den Kinderschuhen). Persona non grata? Unter den vorherrschenden Umständen ehrte das Urteil den Dirigenten. Aber selbst dieses haben sie letztendlich aufheben müssen, jene Ideologen der „Staatsehre“, der zivilen „Wohlfahrt“ und des „Opfer-Gedenkens“. Brauchen sie doch den Dirigenten ungleich mehr, als er ihrer bedarf. Möglicherweise hat überhaupt das Wissen darum sie so sehr beleidigt?

Die Bigotterie geht freilich über das rein musikalische Erlebnis hinaus, wie man an der Aufführung anderer musikalischer Werke unschwer erkennen kann. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang der Fall der Tondichtung „Les Preludes“ von Franz Liszt. Liszt war der Vater Cosimas, der zweiten Frau Richard Wagners, und einer der geistigen Väter seines tonsetzenden Schwiegersohns. Das heroische Hauptthema der Tondichtung diente als Eingangsmusik einer Radiosendung der Nazis, die während des Zweiten Weltkrieges die täglich übermittelten Nachrichten aus der Front zum Inhalt hatte. Gibt es ein Werk im Bereich der Kunstmusik des 19. Jahrhunderts, das man assoziativ – direkt, anschaulich und eindeutig – mit dem Nazismus in Verbindung bringen kann, so ist es „Les Preludes“ von Franz Liszt. Über Liszt wurde in Israel kein Bann verhängt; seine Tondichtung ist hier oft in Konzerten und im Rundfunk zu hören.

Na ja, könnte man einwenden, es ist nun mal Wagner, der zum Symbol avanciert ist. Symbole können in der Tat für allerlei herhalten. Das weiß auch die dem Volke gewogene Obrigkeit. „Symbole sind auch wichtig, und man kann ja die Gefühle der Bevölkerung nicht ignorieren.“ Mit diesen Worten erklärte ein Generaldirektor der zuständigen Regierungsstelle die Entscheidung der israelischen Armee, Mercedes-Jeeps zu verwenden, die aber weder Namen noch Markenzeichen der Firma tragen sollten. Hunderte befestigter Jeeps wollte die Armee erwerben, um sie „in den Gebieten einzusetzen“. Im Sicherheitsministerium, hieß es, „befürchte man, dass Militärfahrzeuge mit dem Markenzeichen ‚Mercedes‘ im Lande nicht positiv aufgenommen würden – wegen des Shoah-Andenkens“. Die gesamte Geschichte in nuce: In einem Land, dessen Straßen voll sind von Mercedes-Wagen, möchte die staatliche Institution auf „die Gefühle der Bevölkerung“ Rücksicht nehmen, ohne de facto auf die reale Ursache für eine mögliche Verletzung besagter Gefühle verzichten zu müssen.

Das Muster hierfür entstand bereits früh, sieben Jahre nach Auflösung der Vernichtungslager, als den „Gefühlen der Bevölkerung“ mit der staatsoffiziell-charismatischen Behauptung, dass die Wiedergutmachungsabkommen mit einem „anderen Deutschland“ getroffen worden seien, begegnet wurde. Der ideologische Tauschwert der „Gefühle der Bevölkerung“ schlug sich fünfzig Jahre später in der perfide heuchlerischen Nomenklatur nieder: Die Mercedes-Jeeps sollten unter dem Deckmantel einer „speziellen Gesellschaft, die hierfür gegründet werden und einen anderen Namen tragen soll“, nach Israel gelangen. Die Signifikanten erhielten die volle Autonomie eines augenzwinkernden Zynismus, während die beteiligten Signifizierten – die Materialität der Jeeps und die „Gefühle der Bevölkerung“ – sich wechselseitig speisten, wobei Fahrzeuge und Emotionen zu Fetischen dessen wurden, was die schiere Möglichkeit einer wie immer authentischen Auseinandersetzung mit ihm längst hat verkommen lassen. Der falsche Schein der Regierungshandlung passte nur zu gut zur vermeintlichen Monolithik der „Gefühle der Bevölkerung“ – die für das „Problem“ gefundene „Lösung“ verschwisterte sich leichtens mit der Verlogenheit des staatsoffiziellen israelischen Holocaust-Gedenkens.

So besehen, war es auch nur zu natürlich, dass die befestigten Jeeps die Besatzungsarmee in den von ihr okkupierten palästinensischen Gebieten bedienen sollten: Von jeher ergänzt die Materialisierung der deutschen Sühne die Transformation der „Shoah“ zum Argument der israelischen Staatsideologie, die nie davor zurückschreckte, das apodiktische Postulat „Nie wieder!“ durch immer mehr eigene Schreckenstaten und zunehmend barbarische Unterdrückungsmaßnahmen zu verwirklichen. Wie gut ist es da, dass es Wagner gibt. Mit dem Boykott seiner Musik kann man das Gewissen stets beruhigen und sich vormachen, den Holocaust genuin zu erinnern. Das Diktum „to eat the cake and have it“ haben die Amerikaner für derlei moralische Dilemmata erfunden.

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