„Wenn von einem Menschen nachweislich keine Gefahr mehr ausgeht, gibt es keine Rechtfertigung für eine Grundrechtseinschränkung“

Bild: Tim Reckmann/CC BY-2.0

Der Bundestagsabgeordnete Florian Post (SPD) über seine Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgangssperre, das Schließen der Außengastronomie und Kulturveranstaltungen und die Grundrechte von Geimpften

 

Sie waren neben einem Kollegen der einzige SPD-Abgeordnete, der gegen das Infektions- oder Bevölkerungsschutzgesetz im Bundestag gestimmt hat. Sie haben überdies eine Klage an das Bundesverfassungsgericht eingereicht. Hat der Kollege da mitgemacht?

Florian Post: Nein, das war nur ich.

Wie kam das denn in der Fraktion an?

Florian Post: Es war meine alleinige Aktion. Ich habe die Klage am Freitag eingereicht. Danach war die Sitzungswoche zu Ende und ich bin nach München gefahren. Wir haben darüber nicht mehr gesprochen.

Was ist Ihr Hauptanliegen bei der Klage gegen das Gesetz? Was ist der wichtigste Punkt, der gegen die Verfassung verstoßen könnte?

Florian Post: Das alleinige Festhalten an der Inzidenz, das Auslösen eines Automatismus bei einer so schwerwiegenden freiheitsbeschränkenden Maßnahme wie einer Ausgangssperre. Auch der wieder alleine an der Inzidenz festgemacht Automatismus zur Schließung der Außengastronomie sowie von Kultur- und sonstigen Veranstaltungen. Wenn es andere Möglichkeiten gibt, das Ansteckungsrisiko auf ein epidemiologisch vernachlässigbares Maß zu reduzieren, dann muss man diesen Weg gehen und kann nicht den schwerwiegenden Eingriff vornehmen.

Seit einem Jahr wird diskutiert, welche Mängel es gibt und warum dieser harte Lockdown notwendig ist. Nach einem Jahr ist der Gesetzgeber schon aufgerufen, diese Mängel auch abzustellen und dafür zu sorgen, dass wir etwa mehr Atmungsgeräte und Intensivkapazitäten haben. Das führe ich in meiner Klage auch aus. Der schwerwiegendste Mangel aber ist das Auslösen des Automatismus und das alleinige Festhalten an der Inzidenz, ohne dass auf Gegebenheiten vor Ort Rücksicht genommen werden kann. Wenn sich zum Beispiel in einem Pflegeheim 40-50 Menschen infizieren, ist das eine schlimme Sache, aber dann geht sofort die Inzidenz durch die Decke, obwohl ich die Erkrankten und ihre Angehörigen separieren und unter Quarantäne stellen kann. Es kann also sein, dass für eine gesamte Stadt keine Gefährdungslage gegeben ist, obwohl der Inzidenzwert nach Feststellung eines solchen Falls sehr hoch angestiegen ist. Zu sagen, dass ein hoher Inzidenzwert automatisch Rückschlüsse auf eine allgemeine Gefährdungslage, ist nach meinem Dafürhalten hier nicht zutreffend.

Das würde aber doch heißen, dass man ein Bundesgesetz gar nicht machen dürfte, weil die Maßnahmen auf kommunaler Ebene entschieden werden müssen.

Florian Post: Man kann schon ein Bundesgesetz machen, aber es müsste auch die Möglichkeit vorgesehen sein, es nicht nur zu verschärfen, wie das Bayern gerade macht, sondern die jeweilige Ordnungsbehörde wie beispielsweise München entscheiden zu lassen, dass bei einem eingrenzbaren lokalen Infektionsgeschehen wie beim Beispiel des Pflegeheims eine allgemeine Ausgangssperre nicht erforderlich ist oder dass die Außengastronomie mit einem entsprechenden Schutzkonzept, keiner leugnet ja die Gefährlichkeit von Corona, offenbleiben kann. Wenn es diese Schutzkonzepte gibt, dass muss es auch Graustufen geben und nicht nur Schwarz-Weiß. Das ist die Intention meiner Klage.

Müssten solche Schutzkonzepte dann bundesweit ausgearbeitet werden – oder auf Landes- oder kommunaler Ebene? Es gibt auch unterschiedliche wissenschaftlichen Positionen darüber, was gefährlich ist und was nicht.

Florian Post: Es gibt ja allgemeine Empfehlungen wie Abstandhalten, das Vorhandensein von Plexiglasscheiben oder den entsprechenden Abstand der Tische. Da könnte man einen bundesweiten Leitfaden erstellen, letztlich müssen das aber Gesundheitsbehörden vor Ort genehmigen. Ob man das durch einen bundeseinheitlichen Leitfaden oder vor Ort löst, ist nicht so wichtig, es muss funktionieren.

Was würde funktionieren bedeuten? Dass die Inzidenzwerte fallen oder müssten weitere Kriterien herangezogen werden?

Florian Post: Ja, zusätzliche Kriterien müssten herangezogen werden. Zusätzliche Kriterien wären die Zahl der Geimpften und die Quote der Genesenen. Die Inzidenz alleine kann es nicht sein. Wenn wir mehr testen, wäre das wünschenswert, um die Infizierten zu identifizieren und die Ansteckungsgefahr für die anderen zu minimieren. Und wenn wir eine Testpflicht für Arbeitgeber einführen, wobei wir dann meiner Meinung nach auch eine Testpflicht für Arbeitnehmer bräuchten – die ablehnende Haltung der Gewerkschaften ist hier höchst fraglich, weil es um Gefahrenabwehr am Arbeitsplatz geht -, dann steigt mit der Zahl der Tests auch die Zahl der Infizierten. Die Inzidenzzahl ginge dann nach oben.

Das heißt aber nicht, dass die Gefahr höher wird, sondern im Gegenteil wird die Gefahr minimiert, weil man so die Infizierten identifizieren kann. Umgekehrt könnte man auch überspitzt sagen, dass man weniger testet, um die Inzidenz gegen Null gehen zu lassen, dann liegt keine Gefahr mehr vor. Sie sehen, wie abstrus dieses Argument ist, weil man so wenig entdeckte Infizierte, aber viele unentdeckte hat. Man kann also die Inzidenz willkürlich beeinflussen.

Es sollen ja bislang über 100 Verfassungsbeschwerden eingereicht worden sein. Haben sie in die anderen Klagen einmal reingeschaut? Wie sehen Sie Ihre Position in diesem Feld?

Florian Post: Ich war nicht in der Lage, mir alles anzuschauen. Manche sind auch gar nicht öffentlich zugänglich. Meine Klage habe ich auf meiner Homepage florian-post.de veröffentlicht. Da kann man auch die Argumentation durch Prof. Dr. Murswiek nachvollziehen, der mich anwaltlich vertritt. Ich halte meine Klage für den am weitesten gehenden Antrag. Natürlich wiederholt sich Manches. Fast alle Klagen erachten die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, also die Ausgangssperren, für verfassungswidrig. Das deckt sich mit meiner Klage, die Argumentation ist manchmal anders. Aber ich gehe ja auch auf weitere Öffnungen ein wie die Gastronomie im Außenbereich.

Ein heißes Thema ist im Augenblick die Frage, ob die Geimpften wieder die Grundrechte erhalten können, während Impfwillige, die aber ohne eigenes Verschulden noch keine Impfung erhalten haben, weiter unter den Einschränkungen leben sollen. Ist das nicht ein ethisches Dilemma?

Florian Post: Ich stoße mich schon am Ausdruck, dass sie Grundrechte erhalten. Grundrechte hat jeder, sie sind unveräußerlich. Es geht darum, ob man seine Grundrechte ausüben darf. Es muss nicht begründet werden, wenn jemand seine Grundrechte wieder ausüben will oder kann, sondern wenn die Grundrechte beschränkt werden. Wenn nach einer zweiten Impfung von einer Person keine Infektionsgefahr mehr ausgeht, wie dies das Robert-Koch-Institut sagt, fällt die Rechtsfertigung der Grundrechtseinschränkung weg. Für mich ist es kein Privileg, wenn diese Person wieder Dinge machen darf, die einem Nicht-Geimpften verwehrt sind. Ich halte es für eine typisch dumme deutsche Diskussion, wenn ich lesen muss, dass die Geimpften Privilegien hätten. Es sind keine Privilegien, es ist eine fundamentale Voraussetzung, Grundrechte zu haben.

Man könnte aber andersherum aber sagen, dass diejenigen, die sich impfen lassen wollen, aber noch nicht dürfen, diskriminiert werden. Nach dem Grundrecht darf niemand wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts und auch eigentlich wegen seines Alters diskriminiert werden.

Florian Post: Diskriminieren ist auch das falsche Wort. Sie werden nicht diskriminiert, es werden ihre Grundrechte eingeschränkt, wozu eine sehr starke Rechtfertigung erforderlich ist. Ich sage, manche Grundrechtseinschränkungen gehen mir zu weit, deswegen habe ich meine Klage eingereicht, weil ich hier die Rechtfertigung nicht für ausreichend halte. Aber natürlich gibt es eine Rechtfertigung beispielsweise dafür, dass ein Corona-Infizierter oder jemand, der Kontakt mit einem Infizierten hatte und dessen Testergebnis noch aussteht, in Quarantäne muss. Das ist eine Grundrechtseinschränkung, die ich aber rechtfertigen kann. Doch wenn von einem Menschen nachweislich keine Gefahr mehr ausgeht, weil er geimpft ist, dann gibt es keine Rechtfertigung und auch keine Diskriminierung derjenigen, die diese Grundrechte noch nicht im gleichen Maße wieder ausüben dürfen.

Das würde aber auch heißen, dass jeder, der einen Test vorweisen kann, dass er nicht infiziert ist, auch alle Grundrechte wahrnehmen darf – für eine bestimmte Zeit.

Florian Post: Da ist die Frage, wie aussagekräftig diese Tests sind. Aber wenn ich Zutritt zu einem Geschäft durch ein negatives Testergebnis erhalte, dann ist dies nichts anderes, weil ich ja dann mehr darf als ein anderer, der kein Testergebnis hat. Wenn jemand zweimal geimpft ist und seinen Impfpass herzeigt, dann ersetzt dies den negativen Test. Aber das ist kein Privileg, sondern es ist eine Selbstverständlichkeit. Der andere wird in seinen Grundrechten eingeschränkt, aber dafür ist eine Güterabwägung im Hinblick auf den Gesundheitsschutz der anderen erforderlich. Hier entsteht aber eben auch die Frage, ob man das Ziel anders als durch Ausgangsbeschränkungen erreichen kann. Wenn es ein solches weniger eingreifendes Mittel gibt, muss dieses gewählt werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.


Dazu siehe auch das Gespräch mit Heribert Prantl: „Jetzt geht das Jahr der Virologen zu Ende und kommt das Jahr der juristischen Überprüfungen“

https://youtu.be/wQRBbRYLYs8

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