Chile will „Neurorechte“ in die Verfassung aufnehmen

Röntgenbild, das Elektroden zur Tiefenhirnstimulation zeigt. Bild: Jmarchn/CC BY-SA-3.0

Neurotechnik, so chilenische Abgeordnete, könne die Freiheit, die Autonomie und den freien Willen gefährden, es seien neue Menschenrechte erforderlich.

 

Chile könnte zum Vorreiter werden, wenn entschieden werden sollte, in die Verfassung des Landes aufzunehmen, dass „die Integrität und geistige Unversehrtheit im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Neurotechnologien“ geschützt werden muss. Das wäre die Grundlage für „Neurorechte“, die verbieten sollen, dass ohne Zustimmung der Betroffenen die geistige Integrität von Menschen „verbessert, vermindert oder gestört“ wird. Daher wird auch von „Neuroschutz“ gesprochen. Der chilenische Präsident Sebastian Pinera, der im Land nach den Protesten mittlerweile unbeliebt ist, hängt sich an die Initiative, will das Land damit international als Vorreiter von Neurotechnik und Menschenrechten interessant machen und fordert die übrigen lateinamerikanischen Länder auf mitzuziehen.

Das liegt allerdings auch auf der Ebene der Identitätspolitik, die aus ganz unterschiedlichen Motiven verfolgt werden. Rechten geht es um den Schutz der völkischen oder kulturellen Identität, Linken um die Anerkennung und Gleichstellung von Menschengruppen, die sich etwa im Hinblick auf Geschlecht, Geschichte (Kolonialismus), Herkunft oder sexuelle Orientierung unterscheiden. Jetzt soll die „persönliche Identität“ durch „neue Menschenrechte“, sagte Pinera auf dem  Cumbre Iberoamericana, geschützt werden. Man müsse nicht nur die Daten, sondern auch die Gedanken schützen.

Tatsächlich dringen Neurotechniken immer weiter indirekt etwa über EEG-Abnahme (Angriff auf das Gehirn) oder direkt durch Implantate in das Gehirn ein. Angefangen von Cochlea-Implantaten über Neuro-Implantate zur Tiefenstimulation (Hirnschrittmacher) für therapeutische Zwecke oder Neuro-Enhancement bis hin zu Gehirn-Computer-Schnittstellen, um mit neuronalen Signalen Prothesen oder bei Querschnittsgelähmten Arme/Beine steuern zu können. Möglicherweise lassen sich auch Sinnesorgane auf diese Weise ersetzen oder neue Sensoren an das Gehirn anschließen. Wenn die Übersetzung von neuronalen Signalen zur Steuerung von Verhalten oder kognitiven Prozessen bekannt ist, könnten diese umgekehrt auch manipuliert werden, wenn der Zugang zum Gehirn einmal vorhanden ist. Auch von außen lässt sich über transkranielle Magnetstimulation etwa das Gehirn beeinflussen.

Der chilenische Senator Guido Girardi, der den Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Verfassung mit anderen eingebracht hat, die Zukunftskommission des Senats leitet und der Opposition angehört, warnt, dass dann, wenn Neurotechnik erst einmal Gedanken, Gefühle, Vorstellungen, Absichten etc.  lesen kann, sogar wenn man sich noch gar nicht bewusst ist, was man denkt, dann könnte sie „auch Gefühle in das Gehirn schreiben: Lebensgeschichten, die nicht die eigenen sind und bei denen das Gehirn nicht unterscheiden kann, ob sie die eigenen oder Produkt eines Designers sind“. In den Erläuterungen heißt es, dass die Identität der Persönlichkeit verändert werden kann, beispielsweise durch Löschen von Erinnerungen oder Einbauen von Fake-Erinnerungen. Das ist bereits in Tierversuchen gemacht worden.

Neben dem Recht auf geistige Privatsphäre, die persönliche Identität und dem freien Willen soll auch „der gleichberechtigte Zugang zu Techniken, die die die menschlichen Fähigkeiten verbessern, und der Schutz vor Diskriminierung“ gewährleistet werden. Es geht also um eine nähere Bestimmung der Gleichheit, wenn durch technische Mittel Gehirnkapazitäten optimiert oder ergänzt werden können. Die Neurorechte werden unter Bezugnahme auf die im deutschen Grundgesetz aufgenommene Würde des Menschen formuliert. Auch in der Amerikanischen Menschenrechtskonvention ist das Recht auf Anerkennung der Ehre und der Würde enthalten.

Es sind vier Rechte, die formuliert werden:

a) Das Recht auf Privatsphäre von Informationen, die durch Hirnaktivität erzeugt werden und auf die mittels Neurotechnologie zugegriffen werden kann (Privatsphäre und Einwilligung).

b) Das Recht auf persönliche Identität und Selbstbestimmung.

c) Das Recht auf Gleichheit im Hinblick auf eine Verbesserung der Gehirnleistungen.

d) Das Recht, die Voreingenommenheit (Bias) von Algorithmen zu kontrollieren.

 

Der letzte Punkt ist schon deswegen interessant, weil Menschen von Minderheiten bereits jetzt durch Entscheidungen von Algorithmen benachteiligt werden können, was man auch Datendiskriminierung nennt: bei der Personalauswahl, Partnerbörsen, Gesichtserkennung, Kreditwürdigkeit, Gefährdungsbeurteilung … Lernalgorithmen können nur die ihnen vorgelegten Daten verwenden. Man könnte sich auch vorstellen, dass sich eine solche Voreingenommenheit auch bei, so die Erläuterungen, Untersuchungen des menschlichen Geistes oder bei Einwirkungen auf ihn auswirken kann.

Vorgeschlagen wird, Artikel 19 der Verfassung zu ergänzen. Bislang lautet er:

„Die Verfassung garantiert allen Personen:

Das Recht auf Leben und auf die körperliche und geistige Unversehrtheit der Person.“

Die neue Formulierung:

„Die physische und psychische Integrität ermöglicht es den Menschen, ihre individuelle Identität und ihre Freiheit voll zu genießen. Keine Behörde oder Einzelperson darf durch irgendeinen technischen Mechanismus diese individuelle Integrität ohne gebührende Zustimmung erweitern, verringern oder stören. Nur das Gesetz kann die Anforderungen festlegen, um dieses Recht zu beschränken, und die Anforderungen, die die Zustimmung in diesen Fällen erfüllen muss.“

 

Fragen kann man sich allerdings, was durch die neue Formulierung gewonnen wird. Es macht den Anschein, dass es weniger um den Schutz geht, sondern um die Möglichkeit, die garantierte Unversehrtheit gesetzlich aufzuweichen, also beispielsweise der Neurotechnik weitere Eingriffe zu erlauben. Und allgemein entsteht der Eindruck, dass es um kosmetische Korrekturen geht, weil die Garantie der körperlichen und geistigen Unversehrtheit auch die Neurorechte beinhalten sollte. Aber die Rechte auf Gehirndaten, auf Gleichheit beim Zugang zu Neurotechniken und das Recht auf Einsicht in Algorithmen, von deren Entscheidungen man betroffen ist, sind sinnvoll und wichtig.

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