David Jungbluth

David Jungbluth studierte Rechtswissenschaften und promovierte zum Wirtschaftsverfassungsrecht. Er arbeitete als Richter auf Probe sowie als Staatsanwalt und Zivilrichter. Später lehrte er als Inhaber einer Vertretungsprofessur an der Frankfurt University of Applied Sciences und ist heute als Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Verfassungs- sowie Ausländer- und Migrationsrecht tätig.